Unser Sozialdienst
Der Sozialdienst ist ein Arbeitsfeld der Sozialarbeit im Gesundheitswesen. In enger Zusammenarbeit mit allen im Krankenhaus tätigen Berufsgruppen ist der Sozialdienst ein Bestandteil der ganzheitlichen Patientenbetreuung.
Tätigkeitsbereich des Sozialdienstes
- Information und Beantragung in Fragen der Rehabilitation am Anschluss an den Krankenhausaufenthalt
- Information und Organisation von häuslichen Hilfen nach dem Krankenhausaufenthalt (z.B. Pflegedienste, Essen auf Rädern, Hausnotruf etc.)
- Information und Organisation von stationärer Pflege: Langzeitpflege / Kurzzeitpflege, Tagespflege, Hospiz, Seniorenwohnung
- Information in rechtlichen und finanziellen Angelegenheiten (z.B. Pflegeversicherung, Betreuungsverfahren, Schwerbehindertenrecht, Sozialhilferecht, Vorsorgevollmacht etc.)
- Zusammenarbeit mit anderen sozialen Einrichtungen / soziale Diensten (z.B. Beratungsstellen, Krankenkassen, Pflegedienste, Pflegeheime, Betreuungsstellen etc.)
- Information über Hilfen / Psychosoziale Intervention in persönlichen und familiären Krisensituationen
- Information über Selbsthilfegruppen
Wann wird der Sozialdienst tätig?
- Grundsätzlich im Einverständnis mit der Patientin / dem Patienten
- auf Wunsch der Patientin / des Patienten
- auf Anregung des / der behandelnden Arztes / Ärztin, des Pflegepersonals
- auf Anregung von Angehörigen
- auf Anregung von Trägern und Institution sozialer und rehabilitativer Hilfen außerhalb des Krankenhaus