Standesamtliche Anmeldung von Neugeborenen

Bei der standesamtlichen Anmeldung von Neugeborenen sind wir gerne behilflich. Sie können Ihr Kind täglich bis 19:00 Uhr in der Patientenverwaltung anmelden.

Zur Anmeldung benötigen Sie:

  • Anmeldeformular (erhalten Sie von der Hebamme nach der Entbindung)
  • Stammbuch oder beglaubigte Abschrift des Familienbuches bei verheirateten Müttern
  • Geburtsurkunde der Mutter bei nicht verheirateten Müttern
  • Anmeldegebühr, welche auf dem Standesamt zu entrichten ist

Wir bringen die Unterlagen zum Standesamt und veranlassen die Anmeldung Ihres Kindes. In wenigen Ausnahmen ist ein persönliches Erscheinen auf dem Standesamt erforderlich.

Sie finden das Standesamt Gießen in der „Villa Leutert“ in der Ostanlage 25 (zwischen dem Gerichtsgebäude und dem Jugendzentrum Jokus).

Patientenverwaltung
Standesamt Gießen
TGE - gTrägergesellschaft mbH für die Einrichtungen der Schwestern vom Göttlichen Erlöser  (Niederbronner Schwestern) X