Fotos und Filmen vor Ort und Umgang mit den Sozialen Medien

Guidelines

Bildercontainer mit Link

Achtung des Persönlichkeitsrechts und des Rechts am eigenen Bild. Verbot von Foto- und Videoaufnahmen.

Sehr geehrte Patientinnen und Patienten, sehr geehrte Besucherinnen und Besucher,

hr Persönlichkeitsrecht und das unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind uns sehr wichtig. Aus diesem Grund sind Fotografieren und Videoaufnahmen auf dem gesamten Krankenhausgelände untersagt. Das bedeutet also, dass keine unerlaubten Bild-, Ton- und Film- aufnahmen, auch nicht von Räumlichkeiten der Betriebsstätten, von Arbeitsvorgängen, von Patienten und deren Angehörigen, von Besuchern oder von im Dienst befindlichen Mitarbeitenden angefertigt und verbreitet werden dürfen. Dazu zählt nicht nur die (massen-)mediale Verbreitung oder Nutzung und Verbreitung, sondern auch die private Verbreitung oder Nutzung der Bild- und Filmaufnahmen über soziale Netzwerke oder mobile Applikationen. Ausnahmen hiervon bedürfender Erlaubnis der Geschäftsführung.

Gemäß § 22 Satz 1 KunstUrhG dürfen Abbildungen einer erkennbaren Person grundsätzlich nur dann verbreitet oder zur Schau gestellt werden, wenn deren Einwilligung vorliegt (Recht am eigenen Bild). Bei Verletzung des persönlichen Lebensbereiches (Persönlichkeitsrecht) drohen Freiheitsstrafen von bis zu zwei Jahren und/oder hohe Geldstrafen. Schadensersatzansprüche sind ebenfalls möglich.

TGE - gTrägergesellschaft mbH für die Einrichtungen der Schwestern vom Göttlichen Erlöser  (Niederbronner Schwestern) X