Chefarztbehandlung
Die Chefarztbehandlung umfasst die persönliche medizinische Behandlung und Betreuung durch den jeweiligen Chefarzt der Fachabteilung oder dessen Stellvertreter. Werden ärztliche Leistungen anderer Fachabteilungen erforderlich, z.B. die der Anästhesie, so erstreckt sich die Chefarztbehandlung auch auf die jeweiligen leitenden Ärzte. Die Abrechnung der Chefarztbehandlung erfolgt nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).
Eine ausführliche Liste mit Namen finden Sie im Beilagenblatt der Wahlleistungsbroschüre.