Aufnahme, Anmeldung & Entlassung
Anmeldung
Ein Krankenhausaufenthalt erfordert einige Formalitäten, die Sie bitte am Aufnahmetag erledigen. Dazu benötigen Sie Folgendes:
- Versichertenkarte
- Einweisungsschein für stationäre Behandlungen oder Überweisungsschein für ambulante Behandlungen, soweit vorhanden
- Kostenübernahmeerklärung Ihrer Krankenkasse
Sollte diese Erklärung noch nicht vorliegen, beantragen wir diese gerne für Sie. - Klinik Card (Privatversicherte)
Falls Sie sich nicht selbst anmelden können, kann ein Angehöriger/ Bekannter oder das Pflegepersonal auf Station dies für Sie übernehmen.
Mit den Pflegesätzen werden die Kosten für alle notwendigen ärztlichen, pflegerischen und medizinisch–technischen Leistungen sowie die Unterbringung in einem Zimmer der Regelleistung und die Verpflegung abgegolten.
Darüber hinaus können Sie Wahlleistungen gegen gesonderte Berechnung in Anspruch nehmen, die Sie selbst bezahlen müssen, sofern Sie keine Zusatzversicherung abgeschlossen haben. Wahlleistungen können Sie bei der Anmeldung mit uns vereinbaren.
Die Anmeldung erfolgt in der Patientenverwaltung am Empfang von Haus 1 (Erdgeschoss).
Aufnahme & Terminvergabe
Terminvergabe für eine stationäre Behandlung oder eine ambulante Operation
Wenn Sie sich einer ambulanten Operation oder einer stationären Behandlung in unserem Hause unterziehen müssen, wird Ihr Hausarzt oder Facharzt einen Aufnahmetermin mit der entsprechenden Fachabteilung unseres Hauses vereinbaren. Falls erforderlich erhalten Sie zuvor einen Termin zur ambulanten Vorstellung, bei dem die Notwendigkeit eines stationären Aufenthaltes überprüft wird und die dazu notwendigen Vorbereitungen getroffen werden.
Zur Abklärung einer Aufnahme in der Fachabteilung Geriatrie füllen Sie bitte den Anmeldebogen Geriatrie aus und schicken ihn an die im Formular angegebene Faxnummer 0641 7002 223 zurück.
Die administrative Aufnahme (Anmeldung) erfolgt in der Patientenverwaltung im Erdgeschoss von Haus 1.
Aufnahme zur stationären Behandlung
Nach der administrativen Aufnahme (Anmeldung) führen der behandelnde Arzt und das Pflegepersonal Aufnahmegespräche mit Ihnen und führen, nur soweit erforderlich, ergänzende Untersuchungen durch. Dabei werden Ihnen auch Fragen zu Ihrer gesundheitlichen Vorgeschichte gestellt. Durch eine genaue Beantwortung helfen Sie uns, Ihre Behandlung bestmöglich vorzubereiten und durchzuführen.
Wenn Ihr Hausarzt oder Facharzt bereits vor der Aufnahme ins Krankenhaus Untersuchungen veranlasst hat, bringen Sie die Befunde oder Untersuchungsergebnisse wie z.B. Röntgen-, CT-, MRT-Bilder, EKG-Befunde, Laborwerte bitte mit. Ebenfalls notwendig ist eine Liste der Medikamente, die Sie einnehmen oder Sie bringen diese einfach mit ins Krankenhaus.
Der behandelnde Arzt wird Sie in einem persönlichen Gespräch über die bevorstehende Operation oder Behandlung aufklären und Sie erhalten Gelegenheit, Fragen zu stellen.
Aufnahme zur ambulanten Operation
Einige Tage vor dem geplanten Eingriff erhalten Sie einen Termin zur ambulanten Vorstellung, bei dem alle notwendigen Vorbereitungen getroffen werden. Der behandelnde Arzt und ein Narkosearzt werden Sie über den geplanten Eingriff aufklären und informieren. Bei dieser Gelegenheit können Sie sich in der Patientenverwaltung bereits anmelden. Die eigentliche ambulante Operation wird am vereinbarten Termin in der Tagesklinik durchgeführt. Von dort aus können Sie bereits wenige Stunden später unter Begleitung eines Angehörigen oder Bekannten nach Hause gehen.
Ihr Aufenthalt - Informationen von A-Z
Im Abschnitt Informationen von A-Z finden Sie alle Informationen zu Ihrem Aufenthalt bei uns. Auch Informationen für Besucher und Begleitpersonen sind hier zu finden.
Hier geben wir auch eine Anleitung zum Ausdrucken, was Sie oder Ihr Angehöriger in Ihren "Klinikkoffer" packen sollte.
Entlassung
Sobald Ihr gesundheitlicher Zustand es zulässt, wird Sie Ihr behandelnder Arzt nach Abschluss der Behandlung aus dem Krankenhaus entlassen. Bitte denken Sie bei Ihrer Entlassung daran, sich in der Patientenverwaltung abzumelden. Nach ihrem Aufenthalt bekommen die Patienten eine Rechnung per Post über die gesetzliche Zuzahlung und eventuell in Anspruch genommenen Wahlleistungen, die dann zu begleichen ist.
Die Zimmer auf allen Stationen müssen aus organisatorischen Gründen am Entlassungstag bis spätestens bis 09:00 Uhr geräumt sein.
Die Zimmer in der Gynäkologie und Geburtshilfe müssen am Entlassungstag aus organisatorischen Gründen spätestens bis 10:00 Uhr geräumt sein.
Entlassmanagement
In bestimmten Fällen ist nach Abschluss der Krankenhausbehandlung noch weitere Unterstützung erforderlich, um das Behandlungsergebnis zu sichern. Eine entsprechende Anschlussversorgung kann beispielswiese eine medizinische oder pflegerische Versorgung umfassen, die ambulant oder in stationären Einrichtungen der Rehabilitation oder Pflege erfolgt. Aber auch z.B. Terminvereinbarungen mit Ärzten, Physiotherapeuten, Pflegediensten oder Selbsthilfegruppen sowie die Unterstützung bei der Beantragung von Leistungen bei der Kranken- oder Pflegekasse können von dieser Anschlussversorgung umfasst sein.
Gemeinsam mit unseren Patienten bereiten wir ihre Entlassung aus dem Krankenhaus vor. Das Ziel des Entlassmanagements ist es, eine lückenlose Anschlussversorgung der Patienten sicherzustellen. Dazu stellt das Krankenhaus fest, ob und welche medizinischen oder pflegerischen Maßnahmen im Anschluss an die Krankenhausbehandlung erforderlich sind und leitet diese Maßnahmen bereits während des stationären Aufenthalts ein. Ist es für die unmittelbare Anschlussversorgung nach dem Krankenhausaufenthalt erforderlich, können in begrenztem Umfang auch Arzneimittel, Heilmittel, Hilfsmittel, Soziotherapie und häusliche Krankenpflege verordnet oder die Arbeitsunfähigkeit festgestellt werden. Bei Bedarf wird das Entlassmanagement auch durch die Kranken-/Pflegekasse unterstützt.
Die Patienten werden über alle Maßnahmen des Entlassmanagements durch das Krankenhaus informiert und beraten. Wir stimmen alle geplanten Maßnahmen mit ihnen ab und ziehen auf Wunsch auch Angehörige oder Bezugspersonen zu den Informationen und Beratungen hinzu.
Patienteninformation zum Entlassmanagement nach § 39 Abs. 1a SGB V