Rauchen

Die gesundheitlichen Folgeschäden des Rauchens sind bekannt.
Um eine gesundheitliche Gefährdung und Belästigung von Patienten und Mitarbeitern zu vermeiden, besteht im gesamten Krankenhaus ein Rauchverbot. Das Rauchen ist ausschließlich in dem dazu ausgewiesenen überdachten Raucherpavillon erlaubt. Dieser befindet sich an Haus 1 am Haupteingang und an Haus 2 im Park. Bitte verwenden Sie die dort aufgestellten Aschenbecher.

Die Nachtruhe beginnt ab 22:00 Uhr.

TGE - gTrägergesellschaft mbH für die Einrichtungen der Schwestern vom Göttlichen Erlöser  (Niederbronner Schwestern) X